Hier findest Du einen Überblick aller Führerscheinklassen, die wir anbieten
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A):
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
Eingeschlossene Klassen: AM, L.
Die ab dem 01.04.2021 geltende Schlüsselzahl ermöglicht es auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Dabei müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
Fahrzeugkombinationen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine.
Fahrzeugkombinationen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine.
Mofa:
Mindestalter: 15 Jahre (Einwilligung der Erziehungsberechtigten für unter 18 Jährige notwendig).
Eingeschlossene Klassen: keine. (Es ist nur eine Theorieprüfung notwendig)
Die Ausbildung der Führerscheinklasse AM bieten wir in unserer Fahrschule nicht an!
Krafträder (auch mit Beiwagen):
Dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Mindestalter: 16 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: AM.
Krafträder (auch mit Beiwagen):
Mindestalter: 18 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1.
Krafträder(auch mit Beiwagen):
Dreirädrige Kleinkrafträder:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Mindestalter: 24 Jahre bei Ersterwerb, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2.
Quelle: TÜV-Süd Führerscheinklassen